Örtliche Zuständigkeit des Gerichts, §§ 12 ff ZPO
Auch hier kann der neue Mieter eine Vertrauensperson beauftragen, stellvertretend für ihn an der Zwischenablesung teilzunehmen, falls er selbst verhindert ist. Der neue Mieter ist im Regelfall ebenfalls verpflichtet, an der Zwischenablesung teilzunehmen, um seinen Verbrauch für die Zukunft korrekt zu dokumentieren. Verweigert er die Zwischenablesung ohne https://abukingcas.ch/login/ triftigen Grund, kann dies im Einzelfall ein […]
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